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Abhaltung von Brauchtumsfeuer (Osterfeuer)
24.03.2021 – Die Brauchtumsfeuer sind spätestens vier Werktage vor dem Abbrennen der zuständigen Gemeinde zu melden und gleichzeitig eine verantwortliche Person namhaft zu machen.
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- abbrennen_brauchtumsfeuer_neuu.pdf (pdf, 111,65 KBytes)
- verbrennungsverbot_ausnahmeverordnung_1.pdf (pdf, 72,92 KBytes)
- information_brauchtumsfeuer.pdf (pdf, 177,32 KBytes)