KÄRNTEN BONUS EXTRA - Antragsfrist wurde bis 30.11.2023 verlängert!
14.09.2023 – Land Kärnten hat die Anschlussförderung Kärnten Bonus Extra in der Höhe von Euro 300,-- beschlossen.
•Alle Haushalte die den Kärnten Bonus Plus erhalten haben, erhalten den Kärnten Bonus Extra automatisch. Die Bezug habenden Zuerkennungsschreiben mit Widerspruchsmöglichkeit werden/wurden aktuell versendet.
•Diese bereits erfassten Haushalte müssen keinen neuerlichen Antrag stellen, die Zuerkennung erfolgt von Amts wegen zentral über das AKL.
•Die neuerliche Antragsmöglichkeit von 03.07.2023 – 30.11.2023 soll insbesondere noch jenen Haushalten die Möglichkeit der Antragstellung eröffnen, welche es verabsäumt haben, einen Antrag auf den Kärnten Bonus
plus zu stellen.
•Es gelten dieselben Einkommensgrenzen und Richtlinien wie für den Kärnten Bonus plus, zur Auszahlung gelangt jedoch nur der Betrag von Euro 300,00 pro Haushalt.
Die Netto-Einkommensgrenzen (netto monatlich ohne Sonderzahlungen) betragen für den Kärnten Bonus Extra
bei Alleinstehenden € 1.600,-
bei Haushaltsgemeinschaften von zwei Personen € 2.400,- (z.B. Ehepaare, Lebensgemeinschaften, Elternteil mit volljährigem Kind)
Zuschlag zur Einkommensgrenze für jede weitere im gemeinsamen Haushalt lebende Person (auch Minderjährige) € 400,-
bei Alleinerziehenden: Zuschlag zur Einkommensgrenze für jede weitere minderjährige im gemeinsamen Haushalt lebende Person € 700,-