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Gewichtsbeschränkungen infolge Tauwetter ab 20.02.2026

20.02.2026 – Gemäß den Bestimmungen des § 44 Abs. b) StVO teilt die Gemeinde Sittersdorf als Straßenerhalter mit, dass in nachstehend angeführten Bereichen (Straßenabschnitten) Gewichtsbeschränkungen infolge Tauwetter ab 20. Feber 2026 aufgestellt wurden: